Ausbildungsinhalte
- anfallende Tätigkeiten in der Grundpflege
- Ausführung von Prophylaxen
- Einsatz und Pflege von Hilfsmitteln
- Gesprächsführung mit älteren Menschen und Informationsweitergabe
- Dokumentation der durchgeführten Arbeit
- Beobachtung von Veränderungen bei Krankheiten
- Notfallsituationen erkennen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten etc.
- Behandlungspflege nach § 132, 132 a Abs. 2 SGB V
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
- Allgemein werden die persönliche und gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. Beides ist in Form einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines eintragfreien amtlichen Führungszeugnisses vorzulegen.
- Führerschein Klasse B
- Möglichkeit zur Theoretischen und Praktischen Ausbildungsstätte zugelangen
Kosten
- Eine Kostenübernahme kann als ALG I oder ALG-II-Empfänger, durch die Agentur für Arbeit oder die Job Center (Argen) beantragt werden.
- Für Erstauszubildende ist die Ausbildung kostenfrei. Erstauszubildende sind BAföG berechtigt.
- Ausbildungsgehalt/ Gehalt