Ausbildungsinhalte
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung
- Professionelles Handeln in unterschiedlichen Kontexten gestalten
- Das eigene Handeln rechtlich reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln wissenschaftlich und berufsethisch reflektieren und begründen
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss bzw. eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung,
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis: einer erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
- Allgemein werden die persönliche und gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. Beides ist in Form einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines eintragfreien amtlichen Führungszeugnisses vorzulegen
- spezielle Impfungen z.B. Hepatitis
- für den ambulanten Bereich Führerschein Klasse B
Kosten
- Eine Kostenübernahme kann als ALG I oder ALG II Empfänger, durch die Agentur für Arbeit oder die Job Center (Argen) beantragt werden.
- Ausbildungsgehalt TVÖD